Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Kategorien bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen mehr als 4 Monate zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung, kann der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis höher sein als zum Zeitpunkt der Anfrage. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch 10% anzuheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Stornokosten werden fällig
ab 30 Tage vor Anreise 20% des Buchungswertes
ab 14 Tage vor Anreise 50% des Buchungswertes
ab 2 Tage vor Anreise 80% des Buchungswertes - Das Hotel ist verpflichtet die Kosten durch Weitervermietung so gering wie möglich zu halten.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder das der, dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden zu vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Alternativvorschläge des Hotels nicht eingeht.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter falscher und irreführender Angabe wesentlicher Tatsache, z. B. in der Person des Kunden o. des Zwecks gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit o. das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Tage der Anreise ab 15.00Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00Uhr 50% des vollen Logiepreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussabstimmungen
Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselseitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Parchim. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §36 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand die Stadt Parchim.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein o. werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.